Urteil
Krankenversicherung - Anti-Dekubitus-Matratze - Kostenübernahme

Gericht:

SG Dortmund 31. Kammer


Aktenzeichen:

S 31 Kn 119/95


Urteil vom:

01.08.1995


Orientierungssatz:

Für die Versorgung mit einer Anti-Dekubitus-Matratze zu Lasten der Krankenkasse kommt es nicht darauf an, dass damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Vielmehr ist der Anspruch auch auf dieses Hilfsmittel bereits dann zu bejahen, wenn es einer Verschlimmerung einer Krankheit vorbeugt.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE068601717


Informationsstand: 13.08.2001