Orthesen und Prothesen

Entscheidungen zur Versorgung mit Orthesen und Prothesen, beispielsweise von computergesteuerten Prothesen, Echthaarperücken, Kopforthesen (Helmtherapie), Orthesenstrümpfen oder -schuhen. Daneben finden Sie hier Entscheidungen zur Aufnahme von Orthesen ins Hilfsmittelverzeichnis und zum Leistungserbringungsrecht.

Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation fällt die Versorgung mit Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, in der Regel in die Leistungspflicht der Krankenversicherungen (§ 33 SGB V). Bei der Versorung mit Hilfsmitteln für den unmittelbaren Behinderungsausgleich (z. B. Beinprothesen), gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts.

Je nach Ursache der Behinderungen können auch andere Leistungsträger für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig sein. Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankeit fällt die Versorgung mit Hilfsmitteln in die Zuständigkeit der Träger der Unfallversicherungen.

Unterthemen zum Produktbereich Orthesen & Prothesen