Urteil
Spezielle Erkrankungs- oder Behinderungsart als Hilfsmittel

Gericht:

LSG Berlin 9. Senat


Aktenzeichen:

L 9 Kr 114/76


Urteil vom:

08.06.1977


Grundlage:

  • RVO § 182b Fassung 1974-08-07

Leitsatz:

1. Ein Hilfsmittel iS des RVO § 182b muß auf die spezielle Erkrankungs- oder Behinderungsart, die es ausgleichen soll, zugeschnitten sein. Deshalb fällt ein Autokindersitz als allgemeiner Gebrauchsgegenstand nicht darunter, wenn er auch von jedem Gesunden benutzt werden kann und mit keinerlei Sondervorrichtungen für das behinderte Kind versehen ist.

Fundstelle:

Meso B 290/110 (LT1)

Rechtszug:

vorgehend SG Berlin 1976-10-29 S 72 Kr 393/75
nachgehend BSG 1978-03-21 3 RK 61/77

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE006640017


Informationsstand: 01.03.1993