Mobilität und Orientierung
Entscheidungen zu Mobilitätshilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühle, Fahrräder, Kraftfahrzeuganpassungen und Orientierungshilfen.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln für die Mobilität und Orientierung fällt in die Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger. Nach § 33 SGB V gehört die Versorgung mit Mobilitäts- und Orientierungshilfsmitteln für den Behinderungsausgleich im täglichen Leben zur Leistungspflicht der Krankenversicherungen. Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX) oder der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX) können Hilfsmittel für die Sicherheit und Mobilität auf dem Arbeitsweg gefördert werden. Für die soziale Teilhabe gehören Hilfsmittel für die behinderungsgerechte Kraftfahrzeugausstattung zum Leistungskatalog der Leistungen für die Mobilität (§ 83 SGB IX).
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Mobilität & Orientierung
Gesetze -
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Unterthemen zum Produktbereich Mobilität & Orientierung
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Rollstühle
Entscheidungen zur Kostenübernahme von manuellen oder elektrischen Rollstühlen, Elektromobilen oder Elektroscootern. -
Handbikes, Rollstuhl-Zusatzantriebe, Rollfietse
Entscheidungen zur Versorgung mit Handbikes, elektrischen Rollstuhlzuggeräten, Zusatzantriebe für Rollstühle und Fahrrad-Rollstuhlkombinationen (Rollfiets). -
Fahrzeuganpassungen
Rechtsstreitigkeiten zur Finanzierung von Hilfsmittel zur behinderungsgerechten Anpassung von Kraftfahrzeugen. -
Fahrräder
Entscheidungen zur Versorgung mit Therapie-Fahrrädern, Tandems, Dreirädern oder E-Bikes. -
Treppensteiger und Hebelifter
Entscheidungen zur Versorgung mit Transferhilfen, wie Treppensteiggeräten, Patientenliftern oder Deckenliftern. -
Orientierungshilfen
Rechtsstreitigkeiten zur Kostenübernahme von Orientierungshilfen, wie Blindenführhunde oder GPS-Leitgeräte für blinde Menschen.