Urteil
Hörgeräteversorgung - Zuständigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse als erstangegangener Sozialversicherungsträger - Festbetragsregelung - Sachleistungsverantwortung

Gericht:

LSG Baden-Württemberg 13. Senat


Aktenzeichen:

L 13 R 5102/13


Urteil vom:

19.04.2016


Leitsätze:

Die Krankenkasse kann schon dann erstangegangener Träger und damit für die Entscheidung über einen Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten zuständig sein, wenn der Versicherte vom Hörgeräteakustiker noch vor Vorlage einer kassenärztlichen Verordnung über den Leistungsanspruch, der jedenfalls gegenüber der Krankenkasse besteht und über die Höhe des Kassenanteils sowie etwaiger Eigenanteile beraten wird sowie die Hörgeräteversorgung eingeleitet wird (Anschluss an BSGE, Urteil vom 30.10.2015, B 5 R 8/14 R, Juris).

Rechtsweg:

SG Ulm Urteil vom 25.10.2013 - S 7 R 1241/11

Quelle:

Justizportal des Landes Baden-Württemberg

Leitsätze:

Die Krankenkasse kann schon dann erstangegangener Träger und damit für die Entscheidung über einen Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten zuständig sein, wenn der Versicherte vom Hörgeräteakustiker noch vor Vorlage einer kassenärztlichen Verordnung über den Leistungsanspruch, der jedenfalls gegenüber der Krankenkasse besteht und über die Höhe des Kassenanteils sowie etwaiger Eigenanteile beraten wird sowie die Hörgeräteversorgung eingeleitet wird (Anschluss an BSGE, Urteil vom 30.10.2015, B 5 R 8/14 R, Juris).

Referenznummer:

R/R6994


Informationsstand: 31.08.2016