Gesetz
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) - SGB III
Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung
Erster Abschnitt: Beratung und Vermittlung
Zweiter Unterabschnitt: Vermittlung
SGB 3 § 39a Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung