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Urteil
Optische Klingelanlage bzw Lichtwecker als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

Gericht:

SG


Aktenzeichen:

S 2 Kr 55/86


Urteil vom:

23.02.1987


Grundlage:

  • RVO § 182b Fassung 1981-12-22 |
  • RVO § 182 Abs 1 Nr 1 Buchst c Fassung 1977-06-27

Orientierungssatz:

1. Eine optische Klingelanlage ist für einen Gehörlosen ein Hilfsmittel iS von § 182b RVO.

2. Ein Anspruch auf einen Lichtwecker ist nicht begründet. Dessen Funktionen ersetzen zwar teilweise das fehlende Hörvermögen, indem die Klingelsignale nunmehr optisch wahrgenommen werden, doch dienen sie nicht einem elementaren Grundbedürfnis des Versicherten.

Fundstelle:

Bibliothek BSG

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE031143417


Informationsstand: 01.03.1993