1. Die Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs 3 und 4 des BVG in der Fassung vom 1974-04-11 und die Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs 3 bis 5 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom 1977-01-18 verstoßen insoweit gegen den Gleichheitssatz
GG Art 3 Abs 2 als sie bei Angestellten entsprechend der Systematik, die den statistischen Erhebungen zugrunde liegt, den Leistungsgruppen unterschiedliche Vergleichseinkommen zuordnet, je nachdem, ob es sich um Männer oder um Frauen handelt.
Berufsschadensausgleich für Hausfrau - Verfassungsmäßigkeit:
1. Zur Frage, ob § 30 Abs 6 BVG
idF des KOVAnpG 10 vom 10.8.1978 (BGBl I, 1217) und § 30 Abs 7 BVG
idF des KOVAnpG 11 vom 20.11.1981 (BGBl I, 1199) insoweit gegen Art 3 des Grundgesetzes verstößt, als Berufsschadensausgleich bei Beeinträchtigung in der Haushaltsführung nur für Frauen vorgesehen ist.
vorgehend SG Aachen 1976-01-28 S 3 V 6/75
nachgehend
BVerfG 1984-01-24 1 BvL 7/82