Urteil
Betriebsverfassungsrecht - Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

Gericht:

BAG 7. Senat


Aktenzeichen:

7 ABR 35/92


Urteil vom:

21.07.1993


Findet die praktische Berufsausbildung in einem reinen Ausbildungsbetrieb - sonstige Berufsbildungseinrichtungen i.S. von § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz wie etwa überbetriebliche Ausbildungswerkstätten, Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke oder Rehabilitationszentren - statt, gehören diese Auszubildenden nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes und sind deshalb auch nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat dieses Betriebes.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Berufliche Rehabilitation 02/1994

Referenznummer:

R/R0191


Informationsstand: 21.06.1994