Gesetz
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV
Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Zweiter Unterabschnitt: Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
III. Sonstige Leistungen
SchwbAV § 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen