Haushalt und Ernährung

Entscheidungen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln für Haushalt und Ernährung. Hier finden Sie Rechtsprechung zu Produkterkennungsgeräten wie dem Einkaufsfuchs, Ernährungspumpen, Umfeldsteuerungssystemen und barrierefreien Küchen.

Hilfsmittel für den Haushalt und die Ernährung werden vorwiegend im privaten Umfeld eingesetzt. Sie unterstützen die medizinische und selbstbestimmte Teilhabe und fallen vorwiegend in die Leistungspflicht der Krankenversicherungen (§ 33 SGB V). Aufgabe der Krankenversicherungen ist der mittelbare Behinderungsausgleich  (selbstständiges Wohnen, ernähren und selbstbestimmtes Leben). Die Versorgung mit diesen Hilfsmitteln im Rahmen der sozialen Teilhabe sind Aufgabe der in § 6 SGB IX benannten Rehabilitationsträger.

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