Hilfsmittel
Sammlung von Entscheidungen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln. Die Mehrzahl der Entscheidungen betrifft die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, mit den dabei auftretenden rechtlichen Aspekten und Problemen. In weiteren Entscheidungen wurde um die Kostenübernahme von technischen Arbeitshilfen oder über die Hilfsmittelversorgung durch andere Leistungsträger, wie die Unfallversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrations-/Inklusionsämter und privaten Krankenversicherungen gestritten.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören zu den Hilfsmitteln Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln fällt in die Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger, abhängig von der Ursache der Erkrankung bzw. der Behinderungen und dem Einsatzbereich der Hilfsmittel.