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Dokumentart(en): Graue Literatur Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 2. Kopf und Gesicht

VMG B2

Obertitel:

Versorgungsmedizinverordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2024

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B2. Kopf und Gesicht

2.1 Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung

  • Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung [0]
  • Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen im Heilverlauf [0]
  • Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch größere gedeckte) am knöchernen Schädel [0-10]
  • Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung des Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung [30]
Hierzu gehören insbesondere alle traumatisch entstandenen erheblichen (nicht gedeckten) Substanzverluste am Hirnschädel, die auch das innere Knochenblatt betreffen.

Einfache Gesichtsentstellung
  • nur wenig störend [10]
  • sonst [20-30]
  • Hochgradige Entstellung des Gesichts [50]

2.2 Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich

  • leicht [0-10]
  • ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend [20-30]
Gesichtsneuralgien (z. B. Trigeminusneuralgie)
  • leicht (seltene, leichte Schmerzen) [0-10]
  • mittelgradig (häufigere, leichte bis mittelgradige Schmerzen, schon durch geringe Reize auslösbar) [20-40]
  • schwer (häufige, mehrmals im Monat auftretende starke Schmerzen bzw. Schmerzattacken) [50-60]
  • besonders schwer (starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich) [70-80]

2.3 Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.

  • leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich) [0-10]
  • mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) [20-40]
  • schwere Verlaufsform (lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) [50-60]

2.4 Periphere Fazialisparese

einseitig
  • kosmetisch nur wenig störende Restparese [0-10]
  • ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen [20-30]
  • komplette Lähmung oder ausgeprägte Kontraktur [40]
beidseitig komplette Lähmung [50]

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

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Referenznummer:

VMGB0002

Informationsstand: 08.04.2025