B7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.
7.1 Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss
Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss [20-30]
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
- geringe Sekretion [10]
- sonst [20]
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) [0-20]
7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung
- Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung [30-50]
- Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme [20-40]
- Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen [50]
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
- ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [0-10]
- mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [20-50]
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
- ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung [0-10]
- mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) [20-40]
7.4 Umfassender Zahnverlust
- über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen [10-20]
- Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung [20]
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens
- Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese [30]
- Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) [50]
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig)
- bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung [30-50]
Lippen-Kieferspalte
- bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) [60-70]
- bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung [100]
- bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.
7.7 Schluckstörungen
- ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden [0-10]
- mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) [20-40]
- mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes [50-70]
7.8 Verlust des Kehlkopfes
- bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) [70]
- in allen anderen Fällen [80]
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit [100]
Teilverlust des Kehlkopfes
- je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit [20-50]
Bei
Teilverlust des Kehlkopfes
wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
GdS während dieser Zeit
- bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) [50-50]
- sonst [80]
7.9 Tracheostoma
- reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme [40]
- mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) [50-80]
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Trachealstenose ohne Tracheostoma
- Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen.
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)
- mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit [0-10]
- mit dauernder Heiserkeit [20-30]
- nur Flüsterstimme [40]
- mit völliger Stimmlosigkeit [50]
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.
7.11 Artikulationsstörungen
durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
- mit verständlicher Sprache [10]
- mit schwer verständlicher Sprache [20-40
- mit unverständlicher Sprache [50]
Stottern
- leicht [0-10]
- mittelgradig, situationsunabhängig [20]
- schwer, auffällige Mitbewegungen [30-40]
- mit unverständlicher Sprache [50]
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.