Urteil
Keine pauschale Ablehnung eines Gleichstellungsantrags wegen Betriebsratsmitgliedschaft

Gericht:

SG Berlin


Aktenzeichen:

S 57 AL 1161/16


Urteil vom:

12.02.2018


Zusammenfassung:

Dem seit 1995 als Produktionshelfer bei dem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer, wurde wegen Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und beider Kniegelenke ein Grad der Behinderung von 30 zuerkannt. Der Arbeitnehmer stellte bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen, den er mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten begründete. Zudem sei seine Arbeit durch häufiges Bücken, Heben und durch Zwangshaltungen gekennzeichnet. Der Arbeitgeber meldete auf Nachfrage der Bundesagentur für Arbeit, dass ihm gesundheitliche Einschränkungen des Arbeitnehmers nicht bekannt seien.

Die Bundesagentur lehnte den Antrag auf Gleichstellung mit der Begründung ab, dass keine behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliege. Zwar seien die Einsatzmöglichkeiten des Mitarbeiters wegen seiner gesundheitlichen Belastungen beschränkt, eine Gleichstellung sei jedoch nicht erforderlich, da er als Betriebsratsvorsitzender über einen besonderen Kündigungsschutz verfüge.

Im Widerspruchsverfahren legte der Arbeitnehmer ein Kündigungsangebot des Arbeitgebers vor und wies erneut unter Vorlage von ärztlichen Unterlagen darauf hin, dass bei ihm eine Leistungsfähigkeit nur noch für leichte Tätigkeiten besteht. Das Widerspruchsverfahren blieb ohne Erfolg.

Das Sozialgericht gab dem Arbeitnehmer Recht. Nach Ansicht des Gerichts hat der Antragsteller die Gefährdung seines Arbeitsplatzes aufgrund der krankheitsbedingten Fehlzeiten ausreichend dargelegt. Die Gefährdung belege auch das Kündigungsangebot des Arbeitgebers. An dieser Gefährdung ändere auch der besondere Kündigungsschutz als Betriebsratsvorsitzender nichts.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Schwerbehindertenrecht und Inklusion 07/2018

Referenznummer:

R/R7775


Informationsstand: 19.07.2018