Urteil
Recht der Schwerbehindertenvertretung auf Beteiligung bei Umsetzung einer behinderten Arbeitnehmerin, deren Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen noch nicht rechtsgültig entschieden ist

Gericht:

ArbG Berlin


Aktenzeichen:

16 BV 16895/15


Urteil vom:

17.10.2017


Kurzbericht:

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Stellung der Schwerbehindertenvertretungen erheblich gestärkt. Die Schwerbehindertenvertretung hatte geltend gemacht, zu der Umsetzung einer behinderten Arbeitnehmerin bereits vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt zu werden. Zu Recht, befand das Arbeitsgericht, und gab dem Antrag statt. Damit können Schwerbehindertenvertretungen sich jetzt auch in Angelegenheiten der behinderten Arbeitnehmer, über deren Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, die ihren Antrag aber dem Arbeitgeber bekannt gegeben haben, auf ihre Rechte aus § 95 Abs. 2 SGB IX berufen. Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen. Die frühzeitige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sorgt für frühzeitige Einwirkungsmöglichkeiten und sichert dadurch die Arbeitsplätze der behinderten Arbeitnehmer.

Referenznummer:

R/R7531


Informationsstand: 22.02.2018