Leitsatz:
1. Wird eine rechtswidrige Begünstigung befristet, kann nicht allein diese Nebenbestimmung angefochten werden.
Orientierungssatz:
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem an Mucoviscidose erkrankten Jugendlichen Hilflosigkeit iS des SchwbG vorliegt.
2. Zur Bindungswirkung ministerieller Rundschreiben, hier der "Anhaltspunkte", die in ihrer Fassung von 1977 eine dem Rundschreiben des BMA vom 22.12.1976 (BVBl 1977/15) entsprechende spezielle Definition der Hilflosigkeit bei behinderten Kindern mit Mucoviscidose enthalten haben.
Rechtszug:
vorgehend SG Wiesbaden 1987-05-25 S 6 Vsb 28/86
vorgehend LSG Darmstadt 1989-04-27 L 5 Vb 1072/87