Urteil
Hilflosigkeit wegen Heimdialyse - Merkmal H

Gericht:

BSG 9a. Senat


Aktenzeichen:

9a RVs 75/85


Urteil vom:

08.10.1987


Grundlage:

  • SchwbG § 3 Abs 4 Fassung 1979-10-08 |
  • BVG § 35 Abs 1 S 1 |
  • SchwbG § 4 Abs 4 Fassung 1986-08-26 |
  • EStG § 33 Buchst b

Orientierungssatz:

1. Hilflosigkeit iS des Schwerbehindertenrechts bestimmt sich ebenso wie nach § 33 Buchst b EStG und nach § 35 Abs 1 S 1 BVG durch das Erfordernis, daß der Behinderte "für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf". Ein solcher Zustand wird allein durch eine dreimal in der Woche notwendige Heimdialyse nicht bedingt (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 23.2.1987 - 9a RVs 6/85).

2. Im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht ist die Hilflosigkeit nach gleichem Rechtsmaßstab wie in der Unfallversicherung zu beurteilen.

Rechtszug:

vorgehend SG Konstanz 1985-11-19 - S 6 Vs 928/84

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE018451319


Informationsstand: 01.01.1990