Merkzeichen H (Hilflosigkeit)

In diesen Entscheidungen wurde um die Zu- oder Aberkennung des Merkzeichens H für Hilfslosigkeit im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften gestritten.

Hilflos sind Personen, die infolge von Gesundheitsstörungen nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist (Teil A Nummer 4 Versorgungsmedizinische Grundsätze - VMG). Bei einer Reihe schwerer Behinderungen kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung angenommen werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen von Hilflosigkeit erfüllt sind. Dies gilt stets

  • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung,
  • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern,
  • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 bedingen,
  • bei Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputationen beiderseits. Als Verlust einer Gliedmaße gilt der Verlust mindestens der ganzen Hand oder des ganzen Fußes.
  • wenn die Behinderung zu dauerndem Krankenlager führt.

Folgende Vergünstigungen erhalten schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen H:

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (§§ 228 ff. SGB IX)
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (§ 3a Absatz 1 KraftStG)
  • Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung (§ 33b Absatz 3 Satz 3 EStG)
  • Pflegepauschbetrag für Pflegende (§ 33 Absatz 6 EStG)
  • Befreiung von der Hundesteuer
  • Fahrtkostenübernahme zu ambulanten Behandlungen durch die Krankenkasse
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahren als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).

Urteile (68)

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