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Urteil
Kostenübernahme des Mittagessens im Rahmen der Tagesstruktur für Senioren im Wege der Eingliederungshilfe

Gericht:

SG Heilbronn


Aktenzeichen:

S 2 SO 1228/20


Urteil vom:

14.12.2021


Leitsatz:

Eine von der Einrichtung geforderte Pauschale zum Mittagessen iHv 64,60 EUR monatlich bei Teilnahme an einem tagesstrukturierenden Angebot ist nicht vom Eingliederungshilfeträger zu übernehmen. Es handelt sich um einen Bedarf zum Lebensunterhalt, der vom behinderten Menschen selbst zu finanzieren ist, wenn er wegen seines Einkommens keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. Dies verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Zusendung eines Nutzers / einer Nutzerin

Leitsatz:

Eine von der Einrichtung geforderte Pauschale zum Mittagessen iHv 64,60 EUR monatlich bei Teilnahme an einem tagesstrukturierenden Angebot ist nicht vom Eingliederungshilfeträger zu übernehmen. Es handelt sich um einen Bedarf zum Lebensunterhalt, der vom behinderten Menschen selbst zu finanzieren ist, wenn er wegen seines Einkommens keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat. Dies verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Referenznummer:

R/R9476


Informationsstand: 26.08.2022