Gesetz
Diese Verordnung regelt die medizinischen Grundsätze und Kriterien, die bei der ärztlichen Begutachtung nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden sind, sowie das dafür maßgebende Verfahren.
Hinweis:
Eine Gesamtausgabe der Versorgungsmedizin-Verordnung zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html
Referenznummer:
R/RVMV001