Merkzeichen ag-light / Merkzeichen T (Telebusberechtigung)
Entscheidungen, in denen um die Zuerkennung der Nachteilsausgleiche ag-light (Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen, oranger Parkausweis) und T (Berechtigung zur Telebus-Benutzung) gestritten wurde.
Personen, die eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung haben, aber nicht die Voraussetzungen für die Erlangung des Merkzeichens aG erfüllen, können bei den örtlichen zuständigen Straßenverkehrsbehörden einen Gleichstellungs-Parkausweis, die sogenannte Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung), beantragen.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sie sich auf das Gehvermögen auswirken)
- schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsbeeinträchtigungen des Herzens und der Atmungsorgane und den Merkzeichen G und B
- schwerbehinderte Menschen, die an einer chronischen Darmerkrankung (Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa) leiden, für die wenigstens einen Grad der Behinderung von 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Der orangefarbene Parkausweis wird für 5 Jahre zuerkannt. Er gilt nur im Bundesgebiet und kann jederzeit widerrufen werden. Schwerbehinderte Menschen mit dieser Parkerleichterung sind berechtigt innerhalb von Deutschland zum Beispiel bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot, in Be-und Entladezonen in Fußgängerzonen während der Ladezeit und auf Parkplätzen für Anwohner/Anwohnerinnen bis zu 3 Stunden zu parken. Parkplätze an Parkuhren und Parkscheinautomaten dürfen ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung genutzt werden. Die maximale Parkdauer beträgt in der Regel 24 Stunden. Der Parkausweis ist an den Inhaber gebunden, nicht an das Fahrzeug.
Das Merkzeichen T im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Benutzung der Sonderfahrdienste (Telebus), die in vielen Städten und Gemeinden angeboten werden. Das Merkzeichen T erhalten schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG und einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und erheblichen Problemen beim Treppensteigen.
Urteile (22)
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1 Kostenerstattung für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 15. Senat — L 15 SO 294/18 — 05.12.2023 -
2 Zur Gewährung einer Parkerleichterung für Menschen mit einer Behinderung oder einer Einschränkung der Gehfähigkeit nach Dialyse
Gericht und Aktenzeichen: VG Düsseldorf 6. Kammer — 6 K 1480/19 — 21.02.2020 -
3 Gewährung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung und Zuerkennung des Merkzeichen "G"
Gericht und Aktenzeichen: OVG NRW 8. Senat — 8 A 2763/17 — 21.12.2018 -
4 AG-Light-Regelung, Parkerleichterung, Schwerbehinderte, Ermessen
Gericht und Aktenzeichen: VG Düsseldorf 14. Kammer — 14 K 11624/16 — 30.05.2017 -
5 Parkerleichterung für schwerbehinderten Menschen
Gericht und Aktenzeichen: OVG Mecklenburg-Vorpommern 1.Senat — 1 O 218/15 — 24.06.2015 -
6 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Telebusberechtigung (Merkzeichen "T") nach Berliner Landesrecht
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat — L 13 SB 206/11 — 13.12.2012 -
7 Nachträgliche Aufhebung der Zuerkennung eines GdB - Darlegungslast - Anforderungen an eine Wahlentscheidung zwischen Rücknahme und Aufhebung eines Sozialverwaltungsaktes
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat — L 13 SB 242/10 — 29.11.2012 -
8 Herabsetzung des Grades der Behinderung - Entziehung der Merkzeichen aG und T - Veränderung der Verhältnisse - Veränderte Bewertung des Ausmaßes der Funktionsbeeinträchtigungen - Fehlende Ermittlungen zum Gesundheitszustand
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat — L 13 SB 39/12 — 23.08.2012 -
9 Parkerleichterungen für Schwerbehinderte nach der sog. aG-light-Regelung und in atypischen Ausnahmesituationen
Gericht und Aktenzeichen: VG Braunschweig 6. Kammer — 6 A 122/11 | 6 A 122.11 — 06.06.2012 -
10 Begehr einer Ausnahmegenehmigung mit orangefarbenem Parkausweis zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Personengruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Gericht und Aktenzeichen: VG Aachen 2. Kammer — 2 K 2270/10 — 20.12.2011 -
11 Die Verwaltungsvorschrift für die Bewilligung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen lässt Ermessensspielraum
Gericht und Aktenzeichen: VG Düsseldorf 6. Kammer — 6 K 3031/10 — 24.03.2011 -
12 Einstweiliger Rechtsschutz - Vorläufige Feststellung der Merkzeichen aG und T
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 11. Senat — L 11 SB 288/10 B ER — 28.01.2011 -
13 Festsetzung eines Streitwerts für die Gewährung einer Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen
Gericht und Aktenzeichen: OVG NRW 8. Senat — 8 E 23/11 — 18.01.2011 -
14 Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens aG im Sinne einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
Gericht und Aktenzeichen: SG Stuttgart 6. Kammer — S 6 SB 7503/09 — 17.06.2010 -
15 Parkerleichterung - Kein Anspruch auf die beantragte Ausnahmegenehmigung
Gericht und Aktenzeichen: VG Düsseldorf 14. Kammer — 14 K 4766/09 — 20.04.2010 -
16 Keine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Erhalt einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG - Regelung
Gericht und Aktenzeichen: VG Gelsenkirchen 14. Kammer — 14 K 2291/09 — 09.02.2010 -
17 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung - Merkzeichen aG - Auswirkungen von Adipositas
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 13. Senat — L 13 SB 235/07 — 03.12.2009 -
18 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung
Gericht und Aktenzeichen: VG Sigmaringen 8. Kammer — 8 K 2267/07 — 29.10.2009 -
19 Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG Regelung
Gericht und Aktenzeichen: VG Düsseldorf 14. Kammer — 14 K 1539/09 — 15.09.2009 -
20 Einstweilge Anordnung - Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen T zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes im Land Berlin
Gericht und Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg 11. Senat — L 11 SB 254/09 B ER — 13.08.2009 -
21 Voraussetzungen einer Parkerleichterung - Ausmaß einer Gehbehinderung - Bestimmungen des Schwerbehindertenrechts
Gericht und Aktenzeichen: VG Aachen — 2 K 315/07 — 20.05.2008 -
22 Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG-Regelung
Gericht und Aktenzeichen: VG Gelsenkirchen 14. Kammer — 14 K 4497/03 — 29.03.2004