Icon Literatur
Icon Graue Literatur

Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 13. Männliche Geschlechtsorgane

VMG B13

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) / Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2020

Jahr:

2020

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2020

Online-Publikation anzeigen (VersMedV / Versorgungsmedizinische Grundsätze, Stand: Mai 2020) (PDF | 840 KB) Aktueller Text der Verordnung auf gesetze-im-internet.de (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B13. Männliche Geschlechtsorgane

13.1 Verlust des Penis

Verlust des Penis [50]
Teilverlust des Penis
Teilverlust der Eichel [10]
Verlust der Eichel [20]
Sonst [30-40]

Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0
bei Teilverlust des Penis [50]
bei Verlust des Penis [60]
mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa [80]
nach Entfernung in höheren Stadien [90-100]

13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden

Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden [0]

Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden
in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt) [10]
sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution [20-30]
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung [20-40]

Verlust oder Schwund eines Nebenhodens [0]
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi) [0]
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch [20]
Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung [20]

13.3 Hydrozele

Hydrozele (sog. Wasserbruch) [0-10]
Varikozele (sog. Krampfaderbruch) [0-10]

13.4 Entfernung eines malignen Hodentumors

Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 [50]

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 [50]
nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 [60]
in höheren Stadien [80]

13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie

ohne wesentliche Miktionsstörung [0-10]
mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen [20]

Prostataadenom
Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion.

13.6 Entfernung eines malignen Prostatatumors

Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1) [50]

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2)
und (T1b bis T2) N0 M0 [50]
nach Entfernung in höheren Stadien [wenigstens 80]

Maligner Prostatatumor
ohne Notwendigkeit einer Behandlung [50]
auf Dauer hormonbehandelt [wenigstens 60]

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Mehr bei REHADAT:

Schlagworte:

ICF-bezogene Informationen im ICF-Lotsen:

Referenznummer:

VMGB0013

Informationsstand: 09.02.2021