Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der
GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen
(z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.
- ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes [0-10]
Rippendefekte mit Brustfellschwarten
- ohne wesentliche Funktionsstörung [0-10]
- bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung [20]
Brustfellverwachsungen und -schwarten
- ohne wesentliche Funktionsstörung [0-10]
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
- reaktionslos eingeheilt [0]
als eigenständige Krankheiten - ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
- leichte Form (symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf) [0-10]
- schwere Form (fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe) [20-30]
Pneumokoniosen
(z. B. Silikose, Asbestose)
- ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion [0-10]
Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein
GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der
GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
- GdS während dieser Zeit [wenigstens 80]
- bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades [90-100]
- Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen [0-20]
- Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen [30-40]
- Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle [50]
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.
- ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung [0-10]
- mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung [20]
- bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung [50]
Folgeerscheinungen oder Komplikationen
(z. B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Tuberkulöse Pleuritis
Der
GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.
Lungentuberkulose
- ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd) [100]
nicht ansteckungsfähig
- ohne Einschränkung der Lungenfunktion [0]
- sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.
Der
GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.
Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein
GdS von 30 anzunehmen.