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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

VMG B8

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) / Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2020

Jahr:

2020

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2020

Online-Publikation anzeigen (VersMedV / Versorgungsmedizinische Grundsätze, Stand: Mai 2020) (PDF | 840 KB) Aktueller Text der Verordnung auf gesetze-im-internet.de (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.

8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)

ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes [0-10]

Rippendefekte mit Brustfellschwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung [0-10]
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung [20]

Brustfellverwachsungen und -schwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung [0-10]
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand reaktionslos eingeheilt [0]

8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen

als eigenständige Krankheiten - ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,

leichte Form
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf) [0-10]

schwere Form
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe) [20-30]

Pneumokoniosen (z. B. Silikose, Asbestose)
ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion [0-10]

8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion

geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. forsches Gehen [5 - 6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte,
Blutgaswerte im Normbereich [20-40]

mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3 - 4 km/h],
Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung
bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte,
respiratorische Partialinsuffizienz [50-70]

schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung
um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte,
respiratorische Globalinsuffizienz [80-100]

8.4 Nach Lungentransplantation

Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.

Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit [wenigstens 80]
bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades [90-100]

8.5 Bronchialasthma

Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen [0-20]
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen [30-40]
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle [50]

Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.

8.6 Bronchialasthma bei Kindern

geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion,
nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr) [20-40]

mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion,
etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr) [50-70]

schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate
kontinuierliche Bronchitis im Jahr) [80-100]

8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)

ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung [0-10]
mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung [20]
bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung [50]

Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

8.8 Tuberkulose

Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.

Lungentuberkulose
ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd) [100]

nicht ansteckungsfähig
ohne Einschränkung der Lungenfunktion [0]

sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.

8.9 Sarkoidose

Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.

Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen.

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

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Informationsstand: 09.02.2021