Leitsatz:
1. Für die Frage, ob die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme als Fortbildung oder Umschulung einzuordnen ist, ist nicht notwendig von der letzten beruflichen Tätigkeit vor der Maßnahme auszugehen. Es kommt vielmehr darauf an, ob und in welchem Umfange (noch vorhandene) berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in den neuen Beruf übernommen werden.