Urteil
Kostenübernahme für ein Rollstuhl-Zuggerät mit Handkurbel und elektrischer Unterstützung

Gericht:

SG Köln 36. Kammer


Aktenzeichen:

S 36 KR 622/21


Urteil vom:

16.11.2023


Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.05.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2021 verurteilt, den Kläger mit einem „NJ1 e-assistant Neodrives“ zu versorgen.

Die Beklagte trägt die notwenigen außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Justiz NRW

Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.05.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.03.2021 verurteilt, den Kläger mit einem „NJ1 e-assistant Neodrives“ zu versorgen.

Die Beklagte trägt die notwenigen außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach.

Referenznummer:

R/R9891


Informationsstand: 10.07.2025