Beschwerdestelle nach dem AGG
In den Entscheidungen wurde insbesondere um die Beteiligung der Personalvertretungen bei der Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gestritten.
Nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen öffentliche und private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Stellen einrichten, bei denen sich Beschäftigte beschweren können, die sich wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen.
Urteile (10)
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1 Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG Gericht und Aktenzeichen: BAG 1. Senat — 1 ABR 42/08 — 21.07.2009
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2 Mitbestimmungsrecht bei Errichtung und Besetzung der betrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten Gericht und Aktenzeichen: LAG Köln 9. Kammer — 9 TaBV 8/08 — 22.07.2008
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3 Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Gericht und Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz — 9 TaBV 9/08 — 17.04.2008
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4 Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem AGG Gericht und Aktenzeichen: VGH Kassel — 22 TL 2257/07 — 20.03.2008
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5 Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG auf Unternehmens- oder Betriebsebene - kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Gericht und Aktenzeichen: LAG Berlin-Brandenburg 5. Kammer — 5 TaBV 2476/07 — 28.02.2008
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6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG Gericht und Aktenzeichen: LAG Nürnberg — 6 TaBV 80/07 — 19.02.2008
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7 Auseinandersetzungen um Beschwerdestelle nach AGG - Betriebsrat darf die Einrichtung einer Einigungsstelle verlangen Gericht und Aktenzeichen: LAG Saarbrücken 2. Kammer — 2 TaBV 2/07 — 06.06.2007
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8 Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG Gericht und Aktenzeichen: LAG Frankfurt 4. Kammer — 4 TaBV 70/07 — 08.05.2007
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9 Einigungsstelle zum AGG - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Gericht und Aktenzeichen: LAG Hamburg — 3 TaBV 6/07 — 17.04.2007
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10 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG Gericht und Aktenzeichen: ArbG Frankfurt — 21 BV 690/06 — 23.10.2006