Urteil
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes oder Handbikes

Gericht:

LSG Stuttgart 4. Senat


Aktenzeichen:

L 4 Kr 2799/96


Urteil vom:

24.01.1997


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Der Anspruch eines Versicherten auf ein Rollstuhl-Bike oder Hand-Bike, dessen Einsatz zur Lebensbetätigung des Versicherten im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse, nämlich der Gewährleistung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst, benötigt wird, scheitert nicht daran, dass die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln der kassenärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung eine Versorgung, zB wegen der Nichterfassung im Hilfsmittelverzeichnis, nicht zulassen.

Referenznummer:

KSRE068340418


Informationsstand: 24.02.1998