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Urteil
Kein Geld für Urlaubsanspruch

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

9 AZR 871/94


Urteil vom:

05.12.1995


Dauerhaft arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte haben keinen generellen Anspruch darauf, daß ihnen für nicht genommene Urlaubstage Geld ausbezahlt wird. Eine derartige Abgeltung müsse genauso behandelt werden wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel. Es komme daher darauf an, ob der Urlaub überhaupt in dem dafür vorgesehenen Zeitraum hätte genommen werden können. Das sei bei Arbeitnehmern, die bis zum Ende des Urlaubsjahres dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt seien, nicht der Fall.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

BDH-Kurier 11/12 1996

Referenznummer:

R/R0339


Informationsstand: 28.11.1996