Urteil
Aufwandsentschädigung für freigestellten Vertrauensmann

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

6 AZR 622/85


Urteil vom:

14.08.1986


Grundlage:

Leitsatz:

1. Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten besitzt die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Personalrat; die Gleichstellung beschränkt sich nicht nur auf den Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz.

2. Der von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellte Vertrauensmann der Schwerbehinderten hat ebenso wie ein freigestelltes Personalratsmitglied Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Rechtsweg:

LAG Hamm, Urteil vom 31.07.1985 - 3 Sa 627/85
ArbG Bocholt, Urteil vom 07.02.1985 - 1 Ca 1965/84

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KARE299290703


Informationsstand: 01.01.1990