Urteil
Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

Gericht:

BVerwG 2. Senat


Aktenzeichen:

2 C 4/79 | 2C 4.79


Urteil vom:

17.09.1981


Grundlage:

Leitsatz:

1. Das Gebot der vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes und der Hauptfürsorgestelle vor einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf gemäß SchwbG § 47 Abs 2 setzt regelmäßig die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SchwbG § 3 voraus.

Rechtsweg:

VG Köln, Urteil vom 27.10.1976 - 3 K 146/76 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.1978 - VI A 196/77

Quelle:

JURIS-GmbH

Leitsatz:

1. Das Gebot der vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes und der Hauptfürsorgestelle vor einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf gemäß SchwbG § 47 Abs 2 setzt regelmäßig die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SchwbG § 3 voraus.

Referenznummer:

WBRE106268100


Informationsstand: 01.01.1990