Benachteiligung bei der Arbeitsplatzsuche bzw. im Bewerbungsverfahren
Entschädigungsklagen von behinderten Menschen, die sich bei der Stellenbesetzung privater oder öffentlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benachteiligt fühlen.
Nach § 6 AGG gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als Beschäftigte, auf die das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Anwendung findet.