Benachteiligungsvorwürfe bzw. -vermutungen

Entscheidungen zu Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung im Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis oder bei der Arbeitsplatzsuche.

Das allgemeine Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 GG wird für Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung durch § 164 SGB IX, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und weitere Vorschriften konkretisiert. Bei einem Verstoß können benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen (§ 15 Absatz 2 AGG).

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