Benachteiligungsvorwürfe bzw. -vermutungen
Entscheidungen zu Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung im Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis oder bei der Arbeitsplatzsuche.
Das allgemeine Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 GG wird für Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung durch § 164 SGB IX, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und weitere Vorschriften konkretisiert. Bei einem Verstoß können benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen (§ 15 Absatz 2 AGG).