Urteil
Vereinheitlichung durch das Rehabilitations-Angleichungsgesetz - Maßnahme - Einzelmaßnahme

Gericht:

LSG


Aktenzeichen:

L 3 Ar 129/84


Urteil vom:

04.07.1985


Grundlage:

  • RehaAnglG |
  • AFKG Art 1 § 2 Nr 3 Fassung 1981-12-22 |
  • AFG § 59 Abs 1 Fassung 1974-08-07 |
  • AFG § 59 Abs 1 Fassung 1981-12-22

Leitsatz:

1. Aufgrund der Vereinheitlichung durch das Rehabilitations-Angleichungsgesetz ist in allen entsprechenden spezialgesetzlichen Bereichen unter "Maßnahme" jede Einzelmaßnahme zu verstehen, die im Rahmen eines einheitlichen Rehabilitationsvorganges zur Erreichung des angestrebten Rehabilitationserfolges durchgeführt wird.

2. Soweit die Übergangsregelung des Art 1 § 2 Nr 3 AFKG die Anwendung alten (bis zum 31.12.1981 geltenden) oder neuen (ab 1.1.1982 geltenden) Rechts an den Eintritt in "eine Maßnahme" knüpft, kommt es auf die konkrete Einzelmaßnahme an, für die ein Leistungsanspruch geltend gemacht wird.

3. Die Übergangsvorschrift des Art 1 § 2 Nr 3 AFKG enthält keine Gesetzeslücke, die im Einzelfall zur Vermeidung besonderer Härte durch Auslegung zu schließen wäre.

Rechtszug:

vorgehend SG Lübeck 1984-09-25 S 7 Ar 248/84
nachgehend BSG 1986-03-20 11b RAr 25/85

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE024473306


Informationsstand: 01.01.1990