Urteil
Rehabilitationsmaßnahmen im Ausland

Gericht:

LSG Essen 3. Senat


Aktenzeichen:

L 3 J 202/90


Urteil vom:

22.02.1991


Grundlage:

  • RVO § 1237c

Orientierungssatz:

1. Heilverfahren im Ausland sind nach § 1237c RVO grundsätzlich nicht möglich. Es mag allerdings besondere Ausnahmefälle geben, in denen es zwingend geboten erscheint, von diesem Grundsatz und dem Regelwerk des § 1237c RVO abzuweichen.

2. Die Behandlung einer Hautkrankheit (Psoriasis) in Israel am Toten Meer kann auch nicht zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, wenn feststeht, daß die bisher im Inland durchgeführten Heilverfahren keinen oder nur mäßigen Erfolg, die in Israel durchgeführte Kur hingegen das im Einzelfall gewünschte Ergebnis gebracht haben.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE009823414


Informationsstand: 02.10.1992