Urteil
Rehabilitationsmaßnahmen im Ausland
Gericht:
LSG Essen 3. Senat
Aktenzeichen:
L 3 J 202/90
Urteil vom:
22.02.1991
Grundlage:
- RVO § 1237c
LSG Essen 3. Senat
L 3 J 202/90
22.02.1991
1. Heilverfahren im Ausland sind nach § 1237c RVO grundsätzlich nicht möglich. Es mag allerdings besondere Ausnahmefälle geben, in denen es zwingend geboten erscheint, von diesem Grundsatz und dem Regelwerk des § 1237c RVO abzuweichen.
2. Die Behandlung einer Hautkrankheit (Psoriasis) in Israel am Toten Meer kann auch nicht zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, wenn feststeht, daß die bisher im Inland durchgeführten Heilverfahren keinen oder nur mäßigen Erfolg, die in Israel durchgeführte Kur hingegen das im Einzelfall gewünschte Ergebnis gebracht haben.
KSRE009823414
Informationsstand: 02.10.1992