Leitsatz:
1. Der Behinderte kann nicht verlangen, zu einem Beruf umgeschult zu werden, in dem er nur in einem Teil des Berufsfeldes einsatzfähig ist, wenn für andere Berufe eine solche Einschränkung nicht besteht.
Fundstelle:
RegNr 20676 (BSG-Intern)
Rechtszug:
vorgehend SG Koblenz 1990-11-02 S 7 Ar 178/89
vorgehend LSG Mainz 1991-03-08 L 6 Ar 154/90