Urteil
Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Werkstatt für Behinderte

Gericht:

BSG


Aktenzeichen:

11b RAr 8/85


Urteil vom:

21.08.1986


Grundlage:

  • AFG § 56 Abs 3 Nr 3a Fassung 1981-12-22

Leitsatz:

1. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Werkstatt für Behinderte nach § 56 Abs 3 Nr 3a AFG setzt voraus, daß der Behinderte außerhalb eines weiterbestehenden eigenen Haushalts oder außerhalb des elterlichen Haushalts, dessen Angehöriger er bleibt, untergebracht ist.

2. Ein Anspruch aus § 56 Abs 3 Nr 3a AFG besteht nicht, wenn die Unterbringung unabhängig von der Teilnahme an der Maßnahme erfolgt.

Rechtszug:

vorgehend SG Berlin 1984-06-18 S 57 Ar 860/83
vorgehend LSG Berlin 1985-03-22 L 4 Ar 92/84

Referenznummer:

KSRE027090106


Informationsstand: 01.01.1990