Urteil
Kostenbeitrag für Mittagessen in einer Behindertenwerkstatt

Gericht:

VG Magdeburg 6. Kammer


Aktenzeichen:

6 A 486/02 MD


Urteil vom:

05.12.2002


Orientierungssatz:

Zur Verpflichtung eines Hilfeempfängers nach § 43 BSHG, zu einem Teil der Kosten seines Lebensunterhaltes - hier: Mittagessen in einer Werkstatt für Behinderte - beizutragen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE003080400


Informationsstand: 31.08.2004