Förder- und Betreuungsbereich

Entscheidungen, die den Förder- und Betreuungsbereich der WfbM betreffen.

Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen nach § 219 Absatz 3 SGB IX in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind. 

Urteile (17)