Eingangsverfahren & Berufsbildungsbereich

Entscheidungen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der WfbM betreffen.

Leistungen im Eingangsverfahren einer anerkannten WfbM erhalten Menschen mit Behinderungen zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Hier wird getestet, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Mit Hilfe der Leistungen im Berufsbildungsbereich soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des Menschen mit Behinderung so weit wie möglich entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt werden. Die Leistungen im Eingangsverfahren werden für drei Monate erbracht. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden zunächst für ein Jahr bewilligt und nach erneutem Antrag ein weiteres Jahr erbracht.

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Urteile (69)

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