Urteil
Zum verwertbaren Vermögen - hier: PKW

Gericht:

VG Oldenburg 3. Kammer


Aktenzeichen:

3 A 177/89


Urteil vom:

15.12.1993


Grundlage:

  • BSHG § 39 |
  • BSHG § 88 Abs 3

Orientierungssatz:

1. Einzelfall der Ablehnung der Aufnahme eines spastisch Behinderten in eine Werkstatt für Behinderte allein wegen des Vorhandenseins eines Kraftfahrzeugs als verwertbares Vermögen. Der PKW übersteigt die Schongrenzen von 4.500,-- DM und ist als verwertbares Vermögen anzusehen (Im Einzelfall wurde der Antrag auf Neuaufnahme in die Werkstatt vom Landessozialamt abgelehnt; aus der Tatsache, daß der Betroffene einen Führerschein habe und einen PKW besitze, wurde auf die mangelnde Notwendigkeit, in einer Werkstatt gefördert zu werden, geschlossen).

Fundstelle:

RdLH 1994, Nr 1, 26 (T)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE008669500


Informationsstand: 21.05.1996