Gesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung und der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. sowie der Siemens-Betriebskrankenkasse eine Verwaltungsvereinbarung über die näheren Bestimmungen der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel sowie über die Übernahme von anfallenden Verwaltungskosten.
Informationen über dieses Gesetz
Stand:
31.03.2023
Geltungszeit:
in Kraft getreten am 01.04.2023; außer Kraft ab 30.06.2024
Quelle:
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Schlagworte:
Referenznummer:
R/RReHV06