Geklagt hatte ein Mann, dem als Kind der rechte Hoden entfernt worden war. Er hatte diesen Verlust offensichtlich nie verwunden und wurde psychisch krank. Schließlich wies ihn ein Urologe ins Krankenhaus ein, wo ihm eine Hodenprothese implantiert wurde. Die Behandlungskosten von 3740 Mark muß der Mann nach dem letztinstanzlichen Urteil nun selbst tragen.