Urteil
Operation nicht von der Kasse zu tragen

Gericht:

BSG


Aktenzeichen:

B 1 KR 18/96 R


Urteil vom:

09.06.1998


Organisch gesunde Menschen, die wegen massiver Unzufriedenheit mit ihrem Körper psychisch erkranken, bekommen prothetische Operationen nicht von der Krankenkasse erstattet.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

Sozialrecht + Praxis 01/1999

Geklagt hatte ein Mann, dem als Kind der rechte Hoden entfernt worden war. Er hatte diesen Verlust offensichtlich nie verwunden und wurde psychisch krank. Schließlich wies ihn ein Urologe ins Krankenhaus ein, wo ihm eine Hodenprothese implantiert wurde. Die Behandlungskosten von 3740 Mark muß der Mann nach dem letztinstanzlichen Urteil nun selbst tragen.

Referenznummer:

R/R1190


Informationsstand: 03.03.1999