Urteil
Zeitpunkt des Berufens auf Gleichstellungsantrag

Gericht:

BSG 7. Senat


Aktenzeichen:

7 RAr 22/93


Urteil vom:

10.03.1994


Grundlage:

Leitsatz:

1. Zur Frage, wann sich ein berufsunfähiger Angestellter auf einen Gleichstellungsantrag nach § 2 SchwbG berufen muß, um den Schutz des § 22 SchwbG nicht zu verwirken, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Antragstellung hatte.

Orientierungssatz:

1. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 555/94.

Fundstelle:

Bibliothek BAG (LT1)

Rechtszug:

vorgehend ArbG Emden 1993-01-21 1 Ca 312/92

Referenznummer:

KSRE013223407


Informationsstand: 13.09.1994