Urteil
Wiedereinstellung nach betriebsbedingter Kündigung

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

2 AZR 160/96


Urteil vom:

27.02.1997


Leitsatz:

Beruht eine betriebsbedingte Kündigung auf der Prognose des Arbeitgebers, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er den Arbeitnehmer nicht mehr weiterbeschäftigen und erweist sich diese Prognose noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch - etwa weil eine Fortführung des Betriebes möglich geworden ist - , so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber nicht in gutem Glauben an die Wirksamkeit der Kündigung über den Arbeitsplatz anderweitig verfügt hat.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

ZB 04/1999

Referenznummer:

R/R1284


Informationsstand: 30.03.2000