Urteil
Werkstatt für Behinderte - besonderer Arbeitsmarkt - Arbeitsbereich - berufliche Rehabilitation - Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit

Gericht:

LSG München 9. Senat


Aktenzeichen:

L 9/Al 239/81


Urteil vom:

27.01.1983


Grundlage:

Sonstiger Orientierungssatz:

1. Ist ein Behinderter in der Lage, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung iS des § 52 Abs 3 SchwbG zu erbringen und bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt, hat die Bundesanstalt für Arbeit die Kosten einer weiteren beruflichen Bildungsmaßnahme nicht zu tragen, wenn diese nur die Einsatz- und Verdienstmöglichkeiten des Behinderten in der Werkstatt verbessern soll, nicht jedoch zur Wettbewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen kann.

Referenznummer:

KSRE021671106


Informationsstand: 01.01.1990