Berufsförderungswerke (BFW)

Rechtsprechung zur Ausbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation in Berufsförderungswerken.

Berufsförderungswerke (BFW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabiliation, in denen erwachsene Menschen mit Behinderungen eine Weiterbildung oder Umschulung machen können. Die Leistungen für die Ausbildung in einem BFW werden von den Rehabilitationsträgern erbracht, wenn die Berufsausbildung wegen Art oder Schwere der Behinderung in dieser Einrichtung erforderlich ist. Die zuständigen Rehabilitationsträger vereinbaren gemeinsame Empfehlungen nach den §§ 26 und 37 SGB IX.

Urteile (14)