Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Entscheidungen, die die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation betreffen.
Nach § 51 SGB IX werden Leistungen zur beruflichen Bildung durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen.