Gesetz
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV
Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Zweiter Unterabschnitt: Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen