Urteil
Berufliche Umschulung - Regelförderungsdauer - Verfassungsmäßigkeit

Gericht:

LSG Mainz 5. Senat


Aktenzeichen:

L 5 A 42/91


Urteil vom:

20.02.1992


Grundlage:

  • GG Art 12 Abs 1 |
  • AVG § 14a Abs 3 S 2 |
  • RVO § 1237a Abs 3 S 2

Orientierungssatz:

1. § 14a Abs 3 S 2 AVG gestattet keine Auslegung die dahin geht, daß eine Ausnahme immer dann vorliegt, wenn sich der Berufswunsch des Versicherten nur durch eine länger dauernde Maßnahme erfüllen läßt. Angesichts des klaren Wortlauts ist eine abweichende Interpretation auch nicht als verfassungskonforme Auslegung möglich.

2. GG Art 12 gibt nicht den Anspruch, daß der Staat, die Versichertengemeinschaft oder sonst eine Stelle die für die Wahl und Ausübung erforderlichen Mittel bereitstellt.

Fundstelle:

Bibliothek BSG

Referenznummer:

KSRE042873415


Informationsstand: 02.10.1992